Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen finden auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Zysset Bistro-Busse, Kirchdorf Anwendung. 

1. Anmeldung, Bestätigung, Bezahlung

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und Zysset Bistro-Busse kommt mit der Annahme Ihrer telefonischen, persönlichen, schriftlichen oder Online Anmeldung zustande. Reservieren Sie für weitere Reiseteilnehmer, so stehen Sie für deren Vertragsverpflichtungen wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Damit beginnt die Wirksamkeit der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung oder eine Rechnung. Die Zahlung muss bis spätestens 30 Kalendertage vor Abreise geleistet werden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag sofort zahlbar. Bei Tagesfahrten kann Barzahlung vereinbart werden.

2. Änderungen, Rücktritt und Annullierungen

Bei Annullierung einer Buchung oder bei Änderungen (Namen, Datum, Hotel) erhebt Zysset Bistro-Busse bis 30 Kalendertage vor Reiseantritt zur Deckung des Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Auftrag. Diese Gebühr wird durch keine Versicherung gedeckt. Bei Auftragsfahrten wird die Gebühr je nach Aufwand festgelegt und allfällige Annullationskosten von Drittanbietern werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Bei Rücktritt später als 30 Tage vor Reisebeginn werden für die Umtriebe und zur Deckung der Hotelforderungen folgende Annullationskosten berechnet:
25%.   vom Pauschalpreis bei 30 bis 21 Tage vor der Abreise.
50%.   vom Pauschalpreis bei 20 bis 15 Tage vor Abreise.
75%.   vom Pauschalpreis bei 14 bis 08 Tage vor Abreise.
100%  vom Pauschalpreis bei weniger als 08 Tage vor Abreise.
100%  bei Nichterscheinen.

3. Änderungen, Rücktritt und Annullierungen von Eintrittskarten oder Konzerttickets

Eintrittskarten und Konzerttickets können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Die Annullationskosten betragen in jedem Fall 100%.

4. Sitzplatzwünsche im Reisecar

Obwohl die heutigen modernen Reisecars auf allen Plätzen eine angenehme Fahrt garantieren, berücksichtigt Zysset Bistro-Busse gerne, soweit möglich, Ihre Sitzplatzwünsche.

5. Rauchen im Reisecar

Im ganzen Reisecar gilt ein Rauchverbot!

6. Annullationskostenversicherung

Die Annullationskostenversicherung ist nicht in den Pauschalpreisen enthalten und wird separat verrechnet (siehe Preisangaben zu den jeweiligen Reisen).

7. Einreise- und Zollvorschriften

Alle Länder verlangen einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig, welcher dieser Ausweise benötigt wird und ob evtl. benötigte Impfungen noch nicht abgelaufen sind. Passanträge können bis zu zwei Wochen dauern. Für einige Länder wird auch ein Visum verlangt. Dieses muss früh genug vor der Abreise besorgt werden. Jeder Reiseteilnehmer ist für das Mitführen sowie die Vollständigkeit und Gültigkeit seiner Dokumente verantwortlich.

8. Krankenversicherung

Auf allen Reisen ins Ausland benötigen Schweizer Bürger die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Es ist Sache der Reiseteilnehmer über die notwendigen Versicherungsdeckungen zu verfügen.

9. Programm- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss

Zysset Bistro-Busse behält sich ausdrücklich das Recht vor, Reiseprogramme, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Zysset Bistro-Busse vor Vertragsab- schluss über diese Änderungen.

10. Änderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preisanpassungen aufgrund von Änderungen, für welche Zysset Bistro-Busse nicht verantwortlich gemacht werden kann, bleiben vorbehalten (zum Beispiel Erhöhung von Beförderungskosten, Wechselkursanstieg, staatlich verfügte Preiserhöhungen wie Mehrwertsteuer, neue Abgaben, Gebühren etc.).
Zysset Bistro-Busse behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm, einzelne vereinbarte Leis- tungen oder das geplante Fahrzeug zu ändern, wenn es besondere Umstände erfordern.

11. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht oder Programmänderungen vorgenommen werden

Führt die Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderungen annehmen.

b) Sie können innerhalb 5 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung von Zysset Bistro-Busse, mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet.

c) Sie können innert 5 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung von Zysset Bistro-Busse schriftlich informieren, ob Sie an einer Ersatzreise teilnehmen wollen. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Differenz zurückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist die Differenz zu be- zahlen.
Erhält Zysset Bistro-Busse innert 5 Kalendertagen keine Mitteilung von Ihnen, wird angenommen, dass Sie mit Buchstabe a (Annahme der Vertragsänderung) einverstanden sind.

12. Reiseabsagen durch Zysset Bistro-Busse

Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Für die Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Bei nicht erreichen dieser Zahl behält sich Zysset Bistro-Busse das Recht vor, die Reise spätestens 14 Kalendertage vor Rei- sebeginn abzusagen. Bei Tagesfahrten spätestens 1 Tag vor der Reise. Sollten zwingende Gründe wie höhere Ge- walt, Reisewarnungen des EDA, Epidemien, Pandemien, Streiks etc. die Durchführung der Reise verhindern, wer- den Sie rasch möglichst informiert. Zysset Bistro-Busse bemüht sich, sofern möglich, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Nehmen Sie dies nicht an, wird der einbezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nicht. Vor der Reise eingelöste Treuekarten oder Gutscheine bleiben als Guthaben des Kunden bei Zysset Bistro-Busse und werden nicht ausbezahlt.

13. Reiseabbruch

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Arrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen nur dann zurückerstattet, wenn diese uns nicht belastet wurden. Rückreisekosten sind durch Sie zu tragen.

14. Verspätung des Reiseteilnehmers

Unsere Mitarbeitenden sind angewiesen die Reise pünktlich zu starten. Sie haben die Weisung höchstens 5 Minuten über die vereinbarte Zeit zu warten. Dasselbe gilt auch während der Reise, nach Übernachtungen, Pausen, Besichtigungen und Veranstaltungen etc. Sollten Sie den Reisecar verpassen so sind die Kosten für die Nachreise, Weiterreise resp. Rückreise in jedem Fall selbst zu tragen.

15. Beanstandungen/Reklamationen

Die Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei Beanstandungen umgehend Zysset Bistro-Busse oder direkt an Ort und Stelle bei unseren Mitarbeitenden, lokalen Vertretungen oder Vertragspartnern vorstellig zu werden, damit eventuell noch Abhilfe geschaffen werden kann. Diese nehmen Beanstandungen oder Reklamationen entgegen, ohne jedoch berechtigt zu sein, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Nach Rückkehr sind Beanstandungen oder Reklamationen bis spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Reise schriftlich einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Schadenersatzanspruch.

16. Allgemeine Haftung / Versicherung

Als Reiseveranstalter ist Zysset Bistro-Busse verantwort- lich für die programmgerechte Durchführung der Reise, der sorgfältigen Auswahl der Leistungsträger (Transport, Restaurants, Hotels usw.) sowie der fachgerechten Vorbereitung und Ausführung der Reise. Wir können nicht verantwortlich gemacht werden für Folgen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verspätung und Verschulden des Reiseteilnehmers entstehen. Die Haftung bezieht sich in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden und ist auf die Höhe des Reisepreises begrenzt.

Unsere Reisegäste sind während der Fahrt im Reisecar gegen nicht selbst verschuldete Unfälle versichert. Ausserhalb des Reisecars besteht kein Versicherungsschutz.

17. Haftung bei erhöhtem Risiko

Bei Unfällen auf unseren Velo- oder Wanderreisen über- nimmt Zysset Bistro-Busse keine Haftung. Das Tragen ei- nes Velohelms sowie der verantwortungsvolle Umgang im Strassenverkehr werden vorausgesetzt. Bitte überprüfen Sie vor Abreise Ihren Versicherungsschutz.

18. Schäden/Verunreinigung an Reisecars

Zysset Bistro-Busse behält sich vor, mutwillige Schäden oder überdurchschnittliche Verunreinigungen an Fahrzeugen nach Aufwand dem Verursacher oder dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

19. Schäden und Verlust von und an Reisegepäck inkl. Fahrräder

Zysset Bistro-Busse weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie für die sichere Aufbewahrung Ihrer Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen, Ge- päck, Fahrräder usw. selbst verantwortlich sind. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haftet Zysset Bistro-Busse nicht.

Zysset Bistro-Busse empfiehlt Ihnen eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

20. Gurtentragepflicht (Art. 57 Abs. 5 SVG)

Bei sämtlichen Reisecars, welche mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen diese während der Fahrt tragen. Kinder bis 4 Jahre müssen zwingend mit einer nach ECE Reglement-Nr. 44 geprüften Rückhaltevorrichtung (Babysitz) gesichert werden.

21. Auftragspauschalen/Gebühren

Zusätzlich zu den in der Ausschreibung erwähnten Preisen kann Zysset Bistro-Busse für spezielle Aufwendungen wie Reisebürobuchungen, Ticketeinkauf, Hotelbuchun- gen, Vorauszahlungen, Erstellung Reiseprogramm, Inkasso etc. zusätzliche Gebühren verlangen.

22. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksam- keit des gesamten Vertrages.

23. Schutzkonzept

Jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem COVID-19 Schutzkonzept wird wegbedungen.

24. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Zysset Bistro-Busse ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen Zysset Bistro-Busse wird Belp/BE als Gerichtsstand vereinbart.

Satz- und Druckfehler vorbehalten!
Kirchdorf, 01. Juni 2020

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